Zulassung IN-SOLVE ist eine staatlich anerkannte „ geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung. Um als geeignete Stelle für Schuldner- und Insolvenzberatung anerkannt zu werden, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind beispielsweise: - Praktische Erfahrung aller in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle tätigen Personen - Fachliche Qualifikation - Rechtsberatung muss möglich sein - Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen erfüllt und eingehalten werden - Jährlicher Rechenschaftsbericht gegenüber der Regierung von Oberbayern - u.v.mehr Dies stellt eine wesentliche Abgrenzung gegenüber als nicht "geeignet" anerkannten Beratungsstellen dar.
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